Teilnahmeberechtigt:
Alle im historischen Tirol Geborenen oder Ansässigen
Ausführung/Projektinhalt:
Die Standschützen zogen nicht in den Krieg, um für eine Nation oder irgendeine Ideologie zu kämpfen sondern verteidigten einfach ihre engere Heimat, welche sie bedroht sahen. Sexten war als „Frontstadt“
besonders betroffen und hat durch Sepp Innerkofler eine besondere Beziehung zu den Standschützen. Heimat und Standschützen sind deshalb untrennbar miteinander verbunden!
Diese Verbindung mit dem Begriff „Heimat“ schlägt zugleich eine Brücke in die Gegenwart, da Heimat heute nach wie vor bewahrt werden muss. Das Denkmal sollte diesem Gedanken Rechnung tragen.
Das Denkmal soll sich in Form und Größe in die Umgebung harmonisch einfügen.
Als Materialien sollten vorzugsweise ortstypische Materialien verwendet werden.
Das Projekt muss neben dem Denkmal an sich, auch einen Vorschlag zur technischen Ausführung und Gestaltung des Aufstellungsortes beinhalten, sowie des Rundumbereiches. Die bestehende Zugänglichkeit
muss weiterhin bestehen bleiben-
Projektaufbereitung:
Beschreibung des Projekts in Textform
Darstellung des Denkmals und der Umgebung (Ensemble)
Darstellung in graphischer- und/oder Modellform. Aufbereitung der graphischen Darstellung aus verschiedenen Perspektiven.
Verbindlicher Kostenvoranschlag in €uro mit detaillierter Auflistung der einzelnen Posten:
- Denkmal: Projektierung und Ausführung in Verantwortung des Projekteinreichers => max. 30.000-€ (MwSt. inkl.)
- Gestaltung des Aufstellungsortes und Rundumbereiches: Ausführung durch Gemeinde Sexten: Diese Kosten sind zusätzlich anzuführen und sind in obiger Summe nicht enthalten
Einreichefristder Projektunterlagen:
Die Unterlagen müssen bis spätestens 03. Oktober 2014 - 12:00 Uhr dem Bauamt der Gemeinde Sexten vorliegen.
Auswahlverfahren und Prämierung:
Eine 6 köpfige Jury ermittelt aus den eingereichten Projektunterlagen 3 Sieger. Der Drittplatzierte erhält 1.000-€, der Zweitplatzierte 3000- € Preisgeld. Der Erstplatzierte erhält den Zuschlag zur Realisierung.
Die Ermittlung und Prämierung des 2. und 3. -platzierten erfolgt nur bei mindestens 10 eingereichten Projekten.
Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Realisierung:
Der Erstplatzierte ist verantwortlich für die termingerechte Realisierung des eingereichten Projekts bezüglich Denkmal. Die Gestaltung des Aufstellungsortes und Rundumbereiches wird von der Gemeinde Sexten ausgeführt und finanziert. Termin für die Gesamtrealisierung innerhalb 30. Mai 2015.
Präsentation der eingereichten Projekte:
Die Projekte werden im Anschluss an die Ermittlung des Siegerprojektes in Sexten in einheitlicher Poster-Größe ausgestellt.